Erweiterung der Haus und Badeordnung 2020 (Pandemieplan)
- 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Die Begleitung einer Erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Reglung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
- Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken und der Wasserrutsche.
- Abstandsregelungen im Bereich der Wasserrutsche sind zu beachten.
- Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
- Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
- Nutzer, die gegen diese Ergänzung verstoßen können des Bades verwiesen werden.
- 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
- Nutzen Sie die Handdesinfektionsstation im Eingangsbereich.
- Beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette.
- Duschen Sie vor dem baden.
- Masken müssen nach behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
- 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Halten Sie die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z.B. 2er-Reglung, Abstand 1,5 m)ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
- In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
- In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, besonders am Beckenrand.
- Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregel genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
- Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf. bis der Weg frei ist.
- Halten Sie sich an die Wegereglungen, Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.